
Reisebedingungen / Buchungsablauf
Am liebsten würden wir auf diesen Teil
verzichten.
Doch wollen wir Fragen, Aussagen wie: "Oh, hätten wir dies gewusst, dann.."
vermeiden.
Die Geschäftsbedingen sollen dir helfen,
deine Erwartungen mit den vorhandenen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen und
dir Enttäuschungen zu ersparen.
Buchung/Reservation
Die Buchung wird mit den folgenden 4 Aktivitäten rechtsgültig:
1. Absenden der Anfrage
2. Erhalt unserer Bestätigung per E-Mail
3. Anzahlung von Fr. 500.--
4. Schriftliche Bestätigung von uns (Versand via e-Mail mit Bestätigungs-Anhang)
Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag für beide Parteien verbindlich. Die
Schriftlichkeit beruht auf einem E-Mail und der schriftlichen Bestätigung. Ein Vertragsabschluss unter zusätzlichen Bedingungen ist nicht
möglich. Sondervereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt sein, um Gültigkeit
zu erlangen.
Wenn du uns deine Buchung in Auftrag
gegeben hast, erhältst du von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, die wir dir per
E-mail (als Anhang) zustellen.
Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von Sfr 500.-- bzw. Gegenwert
fällig. Der Betrag ist auf das Schweizer Konto zu
überweisen. Berechnet wird nach banküblichen Tageskursen. Gebühren, Spesen jeglicher
Art gegen dabei zu Lasten des Mieters.
Restzahlung
Der Rest muss bis spätestens 20 Tagen vor Camperübernahme auf's Schweizer Konto überwiesen werden.
Reiseunterlagen
Du erhältst von uns bis spätestens 10 Tage vor Abflug die entsprechenden Unterlagen
zugestellt.
Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen dringend einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
Annullationsversicherung, bei dem dir dein lokales Reisebüro behilflich sein wird.
Unfall/Reparaturen
Bitte berücksichtige, dass eine Reparatur nicht immer sofort ausgeführt werden kann; u.
U. müssen Ersatzteile erst aus entfernt liegenden Orten beschafft werden.
In allen Fällen ist der Vermieter umgehend zu verständigen, der entsprechend den
vorhandenen Möglichkeiten helfen wird. Auf jeden Fall muss der Vermieter vor
Instandstellung des Campers informiert werden. Nur er entscheidet über die Art und Umfang
der Reparatur etc. Der Vermieter ist bemüht ein sofortiges Ersatzfahrzeug
zu organisieren und/oder die Reparatur umgehend zu erledigen. Allfällige
Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Vermieters.
Im Mietpreis ist eine Versicherung nicht eingeschlossen. Eine Vollkasko-Versicherung muss
zwingend abgeschlossen werden und wird durch den Vermieter automatisch erledigt
(Selbstbehalt von NZ$ 2'000.-- je Schadensfall). Die entsprechenden Gebühren
für diese Vollkaskoversicherung gehen zu
Lasten des Mieters.
Die Versicherung ist nicht im Tagesmietpreis inbegriffen und wird zusätzlich verrechnet.
Pro Tag NZ$ 22.--. (siehe Preise)
Deposit
Der Mieter unterzeichnet bei der Übernahme eine Bestätigung, dass er für sämtliche
Schäden (im und am Camper) in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis aufkommt. Ebenfalls
unterzeichnet er, dass er keinerlei Regress auf den Vermieter nimmt. Im speziellen werden
keine Haftpflichtklagen und/oder Personen-/Sachschadenklagen gestellt. Auf ein Depot wird
verzichtet.
Strassenverkehr
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Die Fernstrassen weisen im allgemeinen einen
Teerbelag auf.
Ball Hutt Road (Mount Cook), Skippers Road (Queenstown), Ninety Mile Beach (Nordinsel) und
nördlich von Colville Township (Coromandel Halbinsel).dürfen nicht befahren werden. Der
Vermieter lehnt in einem solchen Fall sämtliche Ansprüche ab. Dem Mieter ist es nicht
gestattet, das Fahrzeug zu verleihen oder andere Fahrzeuge abzuschleppen. Unter keinen
Umständen dürfen die Fahrzeuge ins Wasser gefahren werden. Beim Befahren von nicht
erlaubten Straßen erlischt jeglicher Versicherungsschutz. Du bestätigst den Camper nach
bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
Leistungs- und
Preisänderung
Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten
Buchungsvertrag notwendig, hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten - soweit
diese Änderungen erheblich sind.
Preisänderungen sind nach Abschluss zulässig, wenn sie aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen erfolgen. Sie sind nur bis 2 Monate vor
Fahrzeugübernahme zulässig und dürfen 10 % des Rechnungsbetrages nicht überschreiten.
Anderenfalls bist du zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigt. Eine entsprechende
schriftliche Rücktrittserklärung von dir sollte bis 10 Tage nach Kenntniserhalt bei uns
vorliegen.
Ändern sich behördlich festgelegte Tarife oder Nebenkosten ist eine Anpassung der Preise
auch nach Vertragsabschluss ohne weitere Voraussetzung möglich.
Rücktritt durch den
Kunden
Trittst du vor Antritt der Reise von der Buchung zurück, so tritt folgende Regel in
Kraft:
ohne Bezahlung
bis 5 Monate vor Reiseantritt
40 % des Mietpreises
bis 12 Wochen vor Reiseantritt
50 % des Mietpreises
bis 8 Wochen vor Reiseantritt
70 % des Mietpreises
bis Reiseantritt
Der Mietpreis beinhaltet nicht die Tax, Versicherung)
Fahrer
und Führerschein:
Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und es werden alle gegenwärtig gültigen
Übersee-Führerscheine und Internationalen Führerscheine akzeptiert. Es entstehen keine
weiteren Kosten für zusätzliche Fahrer, jedoch muss jeder Fahrer seinen Führerschein
bei der Fahrzeugübergabe vorlegen und den Vertrag aus Versicherungsgründen
unterschreiben.
Übernahme/Rückgabe
Übernahme sowie Rückgabe erfolgen ausschliesslich auf dem Flughafen von Auckland
oder alternativ bei Familie Bruce zuhause (ca. 8 km vom Flughafen entfernt). Erfolgt die
Übernahme bzw. Rückgabe des Campers bei der Privatadresse wird der kostenlose Transfer
vom/zum Flughafen persönlich durch ein Familienmitglied Bruce erledigt.
Theresa und Rodney Bruce, Hill Crest Road 83, Papatoetoe, Auckland, Neuseeland
Der Camper kann während den folgenden
Zeiten abgeholt bzw. zurückgegeben werden. Oder je nach Abmachung.
Montag - Samstag, 8:00 - 19:00.
Möchtest du den Camper ausserhalb dieser
Öffnungszeiten abholen oder zurückbringen, ist dies mit der Familie Bruce vorher
abzumachen und bedarf der Einwilligung vom Vermieter.
Rauchverbot
Im Innern des Campers herrscht striktes Rauchverbot. Darauf legen wir grossen Wert. Mit
dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
verpflichte ich/verpflichten wir uns, im Innern des Campers inkl. Fahrerkabine nicht zu
rauchen. Ein Vergehen wird mit einer Busse von bis zu NZ$ 1'000.-- - zahlbar vor Ort oder
durch Belastung der Kreditkarte geahndet.
Wohnmobil
Überprüfe unbedingt bei Fahrzeugübernahme den Camper. Du bist verpflichtet, während
der Mietzeit das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zu halten und die notwendigen
Kontrollen (Ölstand, Reifendruck, Kühlwasser, Beleuchtung, Bremsen u. ä.) ständig
durchzuführen. Wartungsdienste am Fahrzeug und Pannen sind in Übereinstimmung mit den
Vermieter vor Ort (Rodney Bruce) auszuführen.
Entsteht durch Nichtbeachten dieser Überwachungsdienste, durch Benutzung auf unerlaubten
Strassen und Wegen, durch mutwillige Beschädigung oder aus grober Fahrlässigkeit ein
Schaden am Fahrzeug, bist du als Mieter zum Ersatz des Schadens nach den
Vertragsbedingungen des Vermieters verpflichtet. Dies betrifft auch Schäden, die nicht
bei einem Verkehrsunfall (Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer) entstanden sind,
wie z.B. Frostschäden, Wasserschäden, Schäden, die sich auf Privatgelände ereignen,
sowie Reifenschäden, die nicht auf normalem Verschleiss beruhen, usw. Alle Schäden und
Unfälle müssen bei Mietende dem Vermieter unaufgefordert gemeldet werden.
Das Fahrzeug muss am vereinbarten
Rückgabetag, -ort und zur vereinbarten Zeit, und wie bei Übernahme, innen und aussen
gereinigt und mit entleerten Abwasser und Fäkaltank zurückgegeben werden. Die
Rückgabedaten sind verbindlich und auf unserer Buchungsbestätigung angegeben. Bei
verspäteter Ankunft berechnen die Vermieter hohe zusätzliche Kosten, und der Mieter ist
für den dadurch entstehenden Schaden voll haftbar (z.B. verspätete Übergabe an den
nächsten Mieter). Für abweichende Vereinbarungen, die vom Mieter mit dem Vermieter
direkt getroffen werden, können wir keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.
Sonstiges
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Verkehrs- und
Gesundheitsvorschriften bist du selbst verantwortlich. Nachteile, die durch Nichtbeachten
dieser Vorschriften entstehen, gehen zu deinen Lasten. Bitte beachte, dass Vorschriften
jederzeit geändert werden können.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Neuseelandcamper an Dritte auch
Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung
der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
Gerichtsstand
Der Reisende kann Neuseelandcamper nur an dessen Sitz (Schweiz) verklagen. Es gilt
Schweizer Recht.
Höhere
Gewalt
Versäumt der Vermieter aus Gründen von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg etc.)
die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, so entsteht für den Mieter kein Recht auf
Ersatz, Schmerzensgeld etc in irgendeiner Form. Dieselbe Regelung tritt ein, wenn der
Camper infolge einer nicht vorhergesehenen Reparatur oder dergleichen in der Werkstatt
weilt. (Mieterunfall).
Teilnichtigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam
erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die
Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem
nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht
wird.
Neuseelandcamper GmbH
Josua und Daniela Walt
Sonnenbüel 4
CH-9240 Uzwil
Schweiz
AGB-Version 2005/5 letztmals bearbeitet am: 3.10.2005/wa
Fam.walt@sunrise.ch
www.neuseelandcamper.ch
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