Neuseeland Camper: Wohnmobil Privatvermietung Auckland Flughafen

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Reisebedingungen / Buchungsablauf

Am liebsten würden wir auf diesen Teil verzichten.
Doch wollen wir Fragen, Aussagen wie: "Oh, hätten wir dies gewusst, dann.." vermeiden.

Die Geschäftsbedingen sollen dir helfen, deine Erwartungen mit den vorhandenen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen und dir Enttäuschungen zu ersparen. 

Buchung/Reservation
Die Buchung wird mit den folgenden 4 Aktivitäten rechtsgültig:
1. Absenden der Anfrage
2. Erhalt unserer Bestätigung per E-Mail
3. Anzahlung von Fr. 500.--
4. Schriftliche Bestätigung von uns (Versand via e-Mail mit Bestätigungs-Anhang)
Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag für beide Parteien verbindlich.  Die Schriftlichkeit beruht auf einem E-Mail und der schriftlichen Bestätigung.
Ein Vertragsabschluss unter zusätzlichen Bedingungen ist nicht möglich. Sondervereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt sein, um Gültigkeit zu erlangen.

Wenn du uns deine Buchung in Auftrag gegeben hast, erhältst du von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, die wir dir per E-mail (als Anhang) zustellen.

Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von Sfr 500.-- bzw. Gegenwert fällig. Der Betrag ist auf das Schweizer Konto zu überweisen. Berechnet wird nach banküblichen Tageskursen. Gebühren, Spesen jeglicher Art gegen dabei zu Lasten des Mieters.


Restzahlung

Der Rest muss bis spätestens 20 Tagen vor Camperübernahme auf's Schweizer Konto überwiesen werden.

Reiseunterlagen
Du erhältst von uns bis spätestens 10 Tage vor Abflug die entsprechenden Unterlagen zugestellt.

Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen dringend einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, Annullationsversicherung, bei dem dir dein lokales Reisebüro behilflich sein wird.

Unfall/Reparaturen
Bitte berücksichtige, dass eine Reparatur nicht immer sofort ausgeführt werden kann; u. U. müssen Ersatzteile erst aus entfernt liegenden Orten beschafft werden.
In allen Fällen ist der Vermieter umgehend zu verständigen, der entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten helfen wird. Auf jeden Fall muss der Vermieter vor Instandstellung des Campers informiert werden. Nur er entscheidet über die Art und Umfang der Reparatur etc. Der Vermieter ist bemüht ein sofortiges Ersatzfahrzeug zu organisieren und/oder die Reparatur umgehend zu erledigen. Allfällige Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Vermieters. 
Im Mietpreis ist eine Versicherung nicht eingeschlossen. Eine Vollkasko-Versicherung muss zwingend abgeschlossen werden und wird durch den Vermieter automatisch erledigt (Selbstbehalt von NZ$ 2'000.-- je Schadensfall). Die entsprechenden Gebühren für diese Vollkaskoversicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Die Versicherung ist nicht im Tagesmietpreis inbegriffen und wird zusätzlich verrechnet. Pro Tag NZ$ 22.--. (siehe Preise)

Deposit
Der Mieter unterzeichnet bei der Übernahme eine Bestätigung, dass er für sämtliche Schäden (im und am Camper) in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis aufkommt. Ebenfalls unterzeichnet er, dass er keinerlei Regress auf den Vermieter nimmt. Im speziellen werden keine Haftpflichtklagen und/oder Personen-/Sachschadenklagen gestellt. Auf ein Depot wird verzichtet. 

Strassenverkehr
In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Die Fernstrassen weisen im allgemeinen einen Teerbelag auf.
Ball Hutt Road (Mount Cook), Skippers Road (Queenstown), Ninety Mile Beach (Nordinsel) und nördlich von Colville Township (Coromandel Halbinsel).dürfen nicht befahren werden. Der Vermieter lehnt in einem solchen Fall sämtliche Ansprüche ab. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug zu verleihen oder andere Fahrzeuge abzuschleppen. Unter keinen Umständen dürfen die Fahrzeuge ins Wasser gefahren werden. Beim Befahren von nicht erlaubten Straßen erlischt jeglicher Versicherungsschutz. Du bestätigst den Camper nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.

Leistungs- und Preisänderung
Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Buchungsvertrag notwendig, hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten -  soweit diese Änderungen erheblich sind.
Preisänderungen sind nach Abschluss zulässig, wenn sie aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen erfolgen. Sie sind nur bis 2 Monate vor Fahrzeugübernahme zulässig und dürfen 10 % des Rechnungsbetrages nicht überschreiten. Anderenfalls bist du zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigt. Eine entsprechende schriftliche Rücktrittserklärung von dir sollte bis 10 Tage nach Kenntniserhalt bei uns vorliegen.
Ändern sich behördlich festgelegte Tarife oder Nebenkosten ist eine Anpassung der Preise auch nach Vertragsabschluss ohne weitere Voraussetzung möglich.

Rücktritt durch den Kunden
Trittst du vor Antritt der Reise von der Buchung zurück, so tritt folgende Regel in Kraft:
ohne Bezahlung                     bis 5 Monate vor Reiseantritt
40 % des Mietpreises            bis 12 Wochen vor Reiseantritt
50 % des Mietpreises            bis 8 Wochen vor Reiseantritt
70 % des Mietpreises            bis Reiseantritt
Der Mietpreis beinhaltet nicht die Tax, Versicherung)

Fahrer und Führerschein:
Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und es werden alle gegenwärtig gültigen Übersee-Führerscheine und Internationalen Führerscheine akzeptiert. Es entstehen keine weiteren Kosten für zusätzliche Fahrer, jedoch muss jeder Fahrer seinen Führerschein bei der Fahrzeugübergabe vorlegen und den Vertrag aus Versicherungsgründen unterschreiben.

Übernahme/Rückgabe
Übernahme sowie Rückgabe erfolgen ausschliesslich auf dem Flughafen von Auckland oder alternativ bei Familie Bruce zuhause (ca. 8 km vom Flughafen entfernt). Erfolgt die Übernahme bzw. Rückgabe des Campers bei der Privatadresse wird der kostenlose Transfer vom/zum Flughafen persönlich durch ein Familienmitglied Bruce erledigt.
Theresa und Rodney Bruce, Hill Crest Road 83, Papatoetoe, Auckland, Neuseeland

Der Camper kann während den folgenden Zeiten abgeholt bzw. zurückgegeben werden. Oder je nach Abmachung.

Montag - Samstag, 8:00 - 19:00.

Möchtest du den Camper ausserhalb dieser Öffnungszeiten abholen oder zurückbringen, ist dies mit der Familie Bruce vorher abzumachen und bedarf der Einwilligung vom Vermieter.

Rauchverbot
Im Innern des Campers herrscht striktes Rauchverbot. Darauf legen wir grossen Wert. Mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
verpflichte ich/verpflichten wir uns, im Innern des Campers inkl. Fahrerkabine nicht zu rauchen. Ein Vergehen wird mit einer Busse von bis zu NZ$ 1'000.-- - zahlbar vor Ort oder durch Belastung der Kreditkarte geahndet.

Wohnmobil
Überprüfe unbedingt bei Fahrzeugübernahme den Camper. Du bist verpflichtet, während der Mietzeit das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zu halten und die notwendigen Kontrollen (Ölstand, Reifendruck, Kühlwasser, Beleuchtung, Bremsen u. ä.) ständig durchzuführen. Wartungsdienste am Fahrzeug und Pannen sind in Übereinstimmung mit den Vermieter vor Ort  (Rodney Bruce) auszuführen.
Entsteht durch Nichtbeachten dieser Überwachungsdienste, durch Benutzung auf unerlaubten Strassen und Wegen, durch mutwillige Beschädigung oder aus grober Fahrlässigkeit ein Schaden am Fahrzeug, bist du als Mieter zum Ersatz des Schadens nach den Vertragsbedingungen des Vermieters verpflichtet. Dies betrifft auch Schäden, die nicht bei einem Verkehrsunfall (Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer) entstanden sind, wie z.B. Frostschäden, Wasserschäden, Schäden, die sich auf Privatgelände ereignen, sowie Reifenschäden, die nicht auf normalem Verschleiss beruhen, usw. Alle Schäden und Unfälle müssen bei Mietende dem Vermieter unaufgefordert gemeldet werden.

Das Fahrzeug muss am vereinbarten Rückgabetag, -ort und zur vereinbarten Zeit, und wie bei Übernahme, innen und aussen gereinigt und mit entleerten Abwasser und Fäkaltank zurückgegeben werden. Die Rückgabedaten sind verbindlich und auf unserer Buchungsbestätigung angegeben. Bei verspäteter Ankunft berechnen die Vermieter hohe zusätzliche Kosten, und der Mieter ist für den dadurch entstehenden Schaden voll haftbar (z.B. verspätete Übergabe an den nächsten Mieter). Für abweichende Vereinbarungen, die vom Mieter mit dem Vermieter direkt getroffen werden, können wir keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.

Sonstiges
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Verkehrs- und Gesundheitsvorschriften bist du selbst verantwortlich. Nachteile, die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften entstehen, gehen zu deinen Lasten. Bitte beachte, dass Vorschriften jederzeit geändert werden können.

Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen „Neuseelandcamper“ an Dritte auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

Gerichtsstand
Der Reisende kann Neuseelandcamper nur an dessen Sitz (Schweiz) verklagen. Es gilt Schweizer Recht.

Höhere Gewalt
Versäumt der Vermieter aus Gründen von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg etc.) die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, so entsteht für den Mieter kein Recht auf Ersatz, Schmerzensgeld etc in irgendeiner Form. Dieselbe Regelung tritt ein, wenn der Camper infolge einer nicht vorhergesehenen Reparatur oder dergleichen in der Werkstatt weilt. (Mieterunfall).

Teilnichtigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

Neuseelandcamper GmbH
Josua und Daniela Walt
Sonnenbüel 4
CH-9240 Uzwil
Schweiz                                     AGB-Version 2005/5  letztmals bearbeitet am: 3.10.2005/wa
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www.neuseelandcamper.ch 

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